Regest

Datum 1383-03-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Dominica palmarum)
Titel/Regest Heidenrich Bischof von Münster, macht bekannt, dass er der Stadt Horstmar, deren Wachstum er wünsche, die Freiheiten und Privilegien, die seine Vorgänger Gerhard, Otto Lodewich Adolf und Johan, Florenz und Polso ihm gewährt, nunmehr erneuere und den Bürgern und ihnen das Recht von Telgte mit der Freiheit gebe, dass sie außerhalb ihres Bezirkes weder vom weltlichen noch vom geistlichen Richter geladen werden könnten, es sei denn in den ad forum ecclesiasticum gehörenden Dingen. Die Hörigen in jenem Orte haben zu ihrer Heirat keine Abgabe mehr zu machen, jedoch geht ihr Sterbnachlass, genannt Erve, wie das anderer Hörigen [favorum], ab.
Vermerke Hinter der Datierung eine zweite: "ebenso 27.01. 1783"
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Horstmar-Nienborg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 392
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Kopie des Notars Hartmann
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2011-01-17
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