Titel/Regest |
Sweder von Voorst [Voerst], Herr zu Keppel, Frederich von Haren und Frederich von Rechteren [Rechten], gesetzte Brautleute von wegen Snygers von Rechtern von Voerst, Frederich von Bevern, Komthur zu Ootmarsum [Oetmershum], Derck von Schulenburg [Schulenborch] und Johan von Twickelo [Twicloe], Brautleute Roloffs von Beverförde, bekunden mit Zustimmung der vier Gebrüder Bernd, Heydenrich, Johan und Gerd von Beverförde wegen ihrer Schwester Anna, sie hätten vermittelt, dass Snyger von Rechtern von Voerst diese Anna unter folgenden Bedingungen zur Ehe nehmen solle: Snyer erhält mit ihr zum Brautschatz 900 rh. Goldgulden an Zehnten, die nach den einzelnen Teilen in der Reihe aufgezählt werden, doch dürfen ihre Brüder von Beverförde diese Zehnten innerhalb acht Jahren nach dato lösen. |