Titel/Regest |
Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster bekundet, dass die Eheleute Johan und Katharina von Büren, Bürger zu Münster, erklärt hätten, wie die Eheleute Henrich und Clara von Galen zu Vellinghausen [Vellinchusen] gegen entsprechende Anleihe an das Domkapitel zu Münster 5 rhein. Goldgulden Jahresrente zum Behuf der Burse, den Provisoren der Domvikarie 2 1/2 Goldgulden verschrieben hätten. Die Anleihesumme von 150 Goldgulden hätten sie, die Eheleute von Büren, wieder geliehen und versprechen hiermit, die Eheleute von Galen vollkommen schadlos zu halten. Nötigenfalls verpfänden sie ihnen ihre beiden Häuser in Münster an der Königsstraße im St. Ludgeri-Kirchspiel. Zugegen waren die Diener des Gerichtshofes Berndt Rupe und Sander Schröder. |