Titel/Regest |
Johan von Gottes Gnaden, Bischof zu Münster, bekundet, dass er mit seinen Räten einen langen Streit zwischen Dietherich und Johan von Neheim [Nehem], Vater und Sohn einesteils, und Johan von Beverförde andernteils ausgeglichen habe, worüber ein Rezess vom 5. Juli 1571 spreche. Darin sei auch ein Vertrag vom Jahre 1539 zwischen Dietherich von Nehem und Bernard von Beverförde erwähnt, welcher folgenden Inhalt habe:
Den Streit zwischen Bernd von Bervorde und Diederich von Nehem gleichen der münsterische Dombursenar Jürgen von Hatzfeldt und Johan von Schüren dahin aus, dass bestimmt wurde, wie weit der Herr von Beverförde auf der Lippe fischen dürfe. Sodann wurde die Streitigkeit über Thyes Kotten abgetan, über den Mühlenbau. Der alte Vertrag zwischen Johan von Nehem und Engelbert von Herbern vom J. 1322 solle nochmals erneuert werden. Diese und andere Vertragspunkte wurden festgestellt vom Domdechanten Rotger Schmisingk, Henrich Ledebur und Johan von Langen als Schiedsfreunde der von Nehem, vom Dombursenar Jürgen von Hatzfeldt, Johan von Schüren zu Schüren und Dirich Torck als Schiedsfreunde Berndts von Beverförde. 1539 Samstag nach Pfingsten. |