Titel/Regest |
Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster bekundet, dass Bernhardt Friederich von Hörde zu Störmede und Catharina von Oer, Eheleute, und Herman von Oer laut vorgebrachter Vollmacht an ihre Schwägerin Christina von Plettenberg, Witwe Overlacker zu Oberwerries zum Behuf ihres, aus zweiter Ehe mit dem sel. Johan von Beverförde erzeugten Sohnes Johan Christoffer von Beverförde den Woisthoff zu Dolberg, wie derselbe von Beverförde durch Immission an Henrich von Ketteler zu Assen und dann durch Verkauf an Alhardt von Hörde zu Störmede jun. gekommen, verkauft hätten. |