Titel/Regest |
Ritter Frederik von Brenken, seine Frau Gertrud, sein Bruder Knappe Volmar von Brenken und dessen Frau Alheit geben mit Zustimmung des Volmers, Domherrn zu Paderborn, seiner Brüder Olrikes und Frederikes, der Söhne des obengenannten Ehepaares, und außerdem mit Willen aller ihrer Erben zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil ihr freies Erbgut bei der Redenstorper vort bei Buren, Stift Paderborn, mit allem Zubehör in die Gerkameren des Konvents der Minderbrüder zu Paderborn Ordens Sti. Francisci. Der Prokurator des Konvents soll das Gut bemeiern und besetzen nach Gutdünken des Guardians und des Konvents; seine Einkünfte soll der Guardian für die Bezahlung von Licht (geluchte), Oblaten und Wein verwenden, den etwaigen Überschuß zum Besten des Konvents anlegen. Kein Minister, Kostere (custos), Prokurator oder Guardian des Ordens darf das Gut verkaufen, versetzen oder irgendwie verändern, es sei denn mit Vorwissen des Geschenkgebers oder seiner Erben. Sie geloben Währschaft.
Es siegeln Frederik, Volmar, sowie die 3 Brüder Friedrichs. |