Titel/Regest |
Der Knappe Volmarus de Brenken überweist mit Zustimmung der Ritter, seines Bruders Fredericus und Oheims (patrui) Olrici de Brenken und aller Erben sowie mit Willen seiner Frau Alheydis zu seinem und seiner Angehörigen Seelenheil, bes. seines + Vaters, des Ritters Olricus de Brenken und seiner + Mutter Jutte an jährlichen Einkünften je 2 Malter Roggen, Gerste und Hafer dem Pfarrer der Kirche St. Nycolai in Buren und seinen Nachfolgern aus seinen Gütern in Theverstorp (Hegensdorf), que Menricus dictus Smaken, civis in Buren, pronunc colit, und zwar soll Menricus bezw. der jeweilige Bebauer der Ländereien diese 6 Malter triplicis anone jährlich in festo beati Michaelis entrichten; er darf event. die 6 Malter auch aus anderen Besitzungen anweisen. Hier für muß jährlich das Anniversar seiner vorgenannten Eltern secunda feria proxima post festum Dyonisii cum vigiliis, missis pro defunctis et aliis bonis orationibus gehalten werden; die Hälfte der Rente erhält der Pfarrer, die andere Hälfte seine Kapläne und der Campanarius, 3 Pfennige sollen für das Glockenläuten ausgegeben werden. Nach dem Tode des Ausstellers und seiner Frau Alheidis müssen der Pfarrer und seine Kapläne auch ihre Memorien halten.
Mitsiegler: sein Bruder Fredericus und sein Oheim Olricus. |