Titel/Regest |
Wilhelm v. Brenken, Friedrichs Sohn, bekennt sich zu dem Schiedsspruch, der den Erbschaftsstreit zwischen den aus Lehen stammenden nachgelassenen Gütern des Jörg v. Brenken beilegt; der Spruch ist datiert von Dienstag nach Sonntag Oculi 1540 (= März 2). W. verspricht namentlich, den Kindern 1. Ehe, Bilia und Ilse, ihre Ausstattung fristgemäß zu zahlen, oder sonst in eine Stadt "in lestinge" zu reiten mit 2 Pferden.
Zeugen: Domherr Johann v. Hörde, Herbolt v. Owenhusen, Christoph und Philipp v. Hörde. |