Titel/Regest |
Goddert und Meinolf v. Brenken einigen sich über den Nachlaß ihres Bruders Georg nach erfolgter Abfindung des Johann Spiegel namens dessen Frau Cathrine, der einzigen nachgelassenen Tochter des Georg. Die Abgaben der einzeln genannten Bauern in Büren, Brenkenk, Ahden, Hegensdorf, Steinhausen, Oberntudorf, Etteln, Upsprunge und die Fischerei, gnt. "dat Lengerfeldes flach", fallen an Meinolf. Andere Aufkünfte werden gemeinsam. Es siegelt mit ihr freundlicher lieber Bruder Christoffel v. Hörde. |