Regest

Datum 1620-12-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vergleich wegen der vereinigten Pfarrstellen von Obern- und Niedertudorf: Dompropst und Familie v. Brenken werden bei der Besetzung der Stelle abwechseln, beginnend mit der Praesentation durch die v. Brenken, das Vermögen der beiden Kirchen bleibt getrennt. Die Rechnungsprüfung in Oberntudorf erfolgt vor Dompropst, Herrn v. Brenken und Pfarrer, die zu Niederntudorf vor Propst und Pfarrer.
Vermerke Abschrift durch Dieter Schnell Apr. 07
Archiv   Erpernburg
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 376
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart 2 Siegel. Rep. IV A Nr. 12.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-01-17
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