Titel/Regest |
Der Knappe Wernher van Zunrike und seine Frau Goste verkaufen Johan van Zunrike, Wernhers Bruder, ihr Burglehen, Haus und Hof, in Borgentreich (‑rike), ihren Bauhof (buhoff) zu Zunrike mit einem Umfang von fünf Hufen Landes, den der genannte Johan derzeit unter dem Pflug hat, und einen Krautgarten vor dem Emmerkes Tor neben dem Garten des Herman van Zunrike, ihres vedderen, für erhaltene 305 rheinische Gulden und 20 Mark zu Warburg (Wartberg) gängiger Pfennige. Die Verkäufer setzen Johan in den Besitz dieser Güter. Johan soll das Haus und die Scheune by dogeden und mit dake bewaren. Nach Ablauf von sechs Jahren, beginnend ab kommenden Tag Petri ad cathedram, können die Verkäufer die Güter zurückkaufen. Solange Johan im Besitz der Güter ist, braucht er keine Rechnung halten. Notwendige Bauten am Steinwerk sollen beim Rückkauf nach Schätzung zweier Freunde beglichen werden. Können diese sich nicht einigen, soll ein dritter als Obermann genommen werden. Sollte Johan die Steinkammer höher bauen wollen, soll er hierzu die Zustimmung einholen. Die Nutzung der Düngung beim Land des Bauhofs bleibt Johan vorbehalten. Wernher und Goste versprechen Währschaft. Wernher siegelt.
Zeugen: der Pfarrer zu Twiste, Johan van Horhusen, Herman van Zunrike und Bertold van Geismar. |