Regest

Datum 1782-02-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Bielefeld
Titel/Regest Die Eheleute Johann Henrich Pieper und Anna Ilsabein geb. Je­nert, beide 40 Jahre, schliessen mit dem Geheimen Rat, Kammer­herrn und Oberforstmeister Ernst Georg Spiegel von Pickelsheim einen Leibeigentumskontrakt wegen der im Sieker Feld gelegenen zum Spiegel­schen Gut Bielefeld gehörigen freiadeligen Grund­stücke.
1. Die Eheleute Pieper begeben sich samt ihren jetzt lebenden zwei Söhnen und zwei Töchtern und etwa noch zu erzeugenden Kin­dern in die Leibeigenschaft des Besitzers des Gutes Bielefeld und verpflich­ten sich, diesem nach Landesbrauch Auffahrt und Sterbfall zu zahlen, um die Freiheit nachzusuchen und für sie zu zahlen sowie von den Kin­dern den landesüblichen Zwangsdienst in Natura oder in Geld zu leisten.
2. Den Eheleuten Pieper werden die zwei im Sieker Feld, am Weg von Bielefeld nach Sieker gelegenen Grundstücke übertragen, das eine im Umfang von 6 Morgen 120 Quadratruten, das andere von 1 Morgen 52 Quadratruten. Die Miete für diese beiden Grundstücke ist von den Bielefelder Taxatoren, Feldbaurichter Brincker und Colon Sieckermann zu Brackwede, auf 15 Rtl., der Wert der Grund­stücke auf 375 Rtl. taxiert worden. Die Eheleute Pieper erhalten den Grund gegen eine jähr­lich auf Michaelis fällige Pacht von 11 Rtl. in alten Pistolen und zwei Rauchhühner. Weiter haben sie jetzt einen Weinkauf oder Auffahrt von 25 Rtl. in Gold zu geben, wie auch bei jedem neu einkommenden Gat­ten den Weinkauf zu din­gen.
3. Die Pachtzahlung hat in Gold zu erfolgen und muß samt den Hühnern pünktlich zu Michaelis geleitet werden, andernfalls darf sich der Gutsbesitzer am Vermögen der Eigenhö­rigen, das ihm gänzlich pfandweise verhaftet bleibt, bezahlt machen.
4. Da die beiden Grundstücke freiadelig sind, von ihnen also nur die gutsherrlichen Abgaben zu zahlen sind, haben die Eigenhöri­gen, insbesondere wenn sie andere belastete Grundstücke erwer­ben, darauf zu achten, daß die beiden freiadeligen Grundstücke ungeschmälert in ihrem Zustand bleiben.
5. Die Eheleute Pieper verpflichten sich, noch in diesem Jahr ein Wohnhaus auf eines der beiden Grundstücke zu setzen und auch im Fall, daß sie anderen Grund erwerben, dort zu lassen. Für den Raum, den sie benötigen, wollen die Eheleute Pieper die bisheri­ge Pächterin Althoffs, die die Grundstücke noch bis Michaelis in Besitz hat, schadlos halten. Die Pacht­zahlung für Pieper beginnt Michaelis 1793.
6. Der Freiherr von Spiegel erläßt den beiden ältesten Kindern der Eheleute Pieper den Zwangsdienst und schenkt ihnen vom Wein­kauf 20 Rtl. Gold, die zum Hausbau verwandt werden sollen.
Archiv   Spiegelsberge
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.‑Perg.
Siegel Aufgedrücktes Siegel des E. Spie­gel von Pickelsheim, datiert Schweckhausen 22. Juni 1782; Unter­schrift des Friederich Wilhelm Schulze, Spiegelscher Rentmei­ster; Namens­kreuze von Johann Henrich Pieper und Anne Ilsabein Jenert, beglaubigt am 7. März 1782 durch Brune, kgl. preuß. Beamter am Amt Brackwede, anh. Siegel in Holzkapsel.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-01-23
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