Titel/Regest |
Frans Egon, Bischof zu Paderborn und Hildesheim, Reichsfürst, Graf zu Pyrmont, belehnt als regierender Fürst zu Paderborn und auf erfolgtes Absterben des Landmarschalls Diderich Georg Ernst von Spiegel zu Peckelsheim auf Schweckhausen dessen ältesten Sohn Friderich Wilhelm Ernst Raban zugleich auch für seine Brüder Heinrich August und Carl Emil mit zwei Hufen Landes im Feld zu Immessen zwischen Schweckhausen und Peckelsheim an der Taufnethe. Dieses Land, das zuvor die Wasmuht vom Hause Bruchhausen als Unterlehen hatten, ist mit Zustimmung des Bischofs Ferdinand an Georg Spiegel von Peckelsheim zu Schweckhausen gelangt und statt wie bisher den von Kannen den von Spiegel zugeschrieben worden. Mit der Leistung des Lehnseids hat der Spiegelsche Curator, Freiherr von Seckendorff, den Amtmann May, dieser den Prokurator Escherhaus und dieser den Mandatar Neukirchen beauftragt. Der Aussteller unterschreibt und siegelt. |