Regest

Datum 1459-10-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(up den dach sunte Dyonisii martyris)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bekunden, daß sie im Einverständnis mit den Alderleuten und Gildemeistern sowie der beiden Laischaften Überwasser den Fraterherren zum Springborn in Münster im Ksp. ein Straßenstück verkauft haben. Dieses Stück verläuft zwischen den beiden Häusern der Fraterherren, von denen das eine bei Albert Monekens Hof im Osten, das andere im Westen der Straße liegt, auf die Mauer zu. Die Fraterherren können dieses Stück künftig nach eigenem Gutdünken nutzen, verpflichten sich aber, den Weg "up desse zyd der Bisscopinckmollen, der de Aa ingheyt" entlang dem Stadtwall bis an Peter Schroders Haus auszubessern. Zugleich gewährt der Rat den Fraterherren und denen, die mit ihnen zusammenwohnen, ihrem Besitz, den sie zwischen dem Graben im Süden und der kleinen Stiege an der Nordseite ihres Hauses haben, wie auch dem Hause des Albert Moneken, dem des Oldendorp und dem Hof des Magdalenenhospitals Freiheit von allen städtischen Lasten, ausgenommen jedoch alles künftig eingebrachte Gut, an dem städtische Verpflichtungen haften.
Archiv   Fraterherrenhaus Münster ad fontem salientem, Münster
Bestand   Urkundenregesten |   alle Regesten
Signatur 114
Benutzungsort Bistumsarchiv Münster
Material Pergament
Siegel Es siegeln Bürgermeister und Rat mit dem großen Stadtsiegel. Siegel an Sigillum civitatis Monasteriensis Secretum civitatis Monasteriensis
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Datum Aufnahme 2011-02-01
Datum Änderung 2011-02-01
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