Titel/Regest |
Heinrich von Schwarzenberg, Bischof von Münster, bekundet, daß ihm Neze, Witwe des Hinrich Sudertoes, und ihr Sohn Hinricus mit Einwilligung des Vormundes, Meister Bernd Köbbinck, Kanonikers am Alten Dom zu Münster, die Hälfte des Nachlasses des verstorbenen Mannes für 200 Goldgulden abgekauft habe, innerhalb drei Wochen zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Termins solle dem Bischof die Hälfte des Erbes Gobelenhove im Ksp. Sendenhorst verfallen sein. Nachdem der Zahlungstermin nicht gahalten und der Bischof in den Besitz des Erbes gekommen sei, verkauft er mit Zustimmung seines Kapitels dem Pater Tymann Brabandes und dem Convente der Fraterherren zum Springborn in Münster das genannte halbe Gut, dessen andere Hälfte dem Coerd Vorhelm gehört, bestehend aus 6 Goldgulden, 5 Mark, 3 Schillingen, 1 Scheffel Meßkorn und 7 Bechern Weizen jährlich. |