Titel/Regest |
Vor dem münsterschen Offizial verkaufen die Eheleute Wennemar und Rychmod van Heydem dem Pater Tymann und den anderen Fraterherren zu Münster eine Rente von sechs Mark, das Vogtgeld aus vier freien Erben, nämlich dem Vogedeshove, den Fraterherren zugehörig, Everd Thawyden Haus, Johan to Sommerzeles Haus, alle im Ksp. Sendenhorst gelegen, und aus des Wytten Haus zu Lockinctorpe im Ksp. Everswinkel, und zwar aus jedem von diesen 18 Schillinge, wie sie vordem der van Walsum daraus bezogen hatte. Die Rente ist am Martinitage jeden Jahres fällig. Die Verkäufer übergeben den Käufern die entsprechenden Rechtstitel so wie sie der verstorbene Johan Wyngarde zuvor besaß. Sollten sich der Einziehung der Rente Widerstände entgegenstellen, versprechen die Verkäufer, die Käufer schadlos zu halten, wobei dem Konvent für je 18 Schillinge 14 Goldgulden gegeben werden sollen. Andernfalls kann sich der genannte Konvent an den sonstigen Gütern der Verkäufer schadlos halten. Auf jeden Fall aber soll künftig der Vogedeshof von der Vogtabgabe frei bleiben.
Es bürgt Clawes van Asscheberge, des verstorbenen Dyrikes Sohn, es zeugen Hermannus Plettenberch und Jacobus Borchgrevynck. |