Titel/Regest |
Hinricus Artzenius, Pater, Johannes van Weßel und Johannes van S, Priester sowie Bruder Gerridt Dunckhorst Fratres des Fraterhauses in Rostock an der Stadtmauer, bekunden, daß sie mit Einwilligung ihres Obersten Johan Krempen, Pater des Fraterhauses zum Springborn in Münster (Westf.) dem Berndt Kroen, Sohn des verstorbenen Berndt Kroen, Bürgermeisters zu Rostock, für geleistete treue Dienste ihren ganzen Konvent in Rostock, St. Michael oder "grone hoff" genannt, mit allen Häusern, Böden, Wohnungen, Renten und Briefen überlassen und aufgetragen haben. Der Konservator dieses Vermögens verpflichtet sich jedoch, solange eines der Konventsmitglieder lebt, diesem die Nutznießung zu lassen, auch wenn von auswärts ein Fraterherr in Rostock sich niederlassen würde. Von den Renten und sonstigen Einkünften ist das Fraterhaus instandzuhalten. Falls der Rat der Stadt, sowohl alles "dorch unnße verdeinte Geldt gekofft undt Arbeidt unnd Flyth ann unnß gebracht" und man allen städtischen Verpflichtungen nachgekommen sei, die Ausführung obiger Bestimmungen verhindere, solle der Konservator die Rechte gerichtlich verfechten und die Kosten aus obigen Einkünften bestreiten.
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