Titel/Regest |
Vereinbarung zwischen dem Rektor des münsterschen Fraterhauses Johan Gaßel und der Catharina Gotts, Witwe des Notars Walter Haskings, sowie deren Beistand, dem Pastor am Magdalenenhospital Bernard Coccius, über den Erbteil des Sohnes der obengenannten Witwe, des Fraterherrn Wilhelm Haßkings. Danach erhalten die Fraterherren neben bereits gezahlten 100 Talern noch 300 Taler, deren Nießbrauch auf Lebenszeit Wilhelm Haßkings behält, die aber nach seinem Tode an das Fraterhaus fallen. Hierfür übergibt die Witwe die in Urkunde 576 genannte Obligation. |