Regest

Datum 1680-07-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Der münstersche Ratsherr Herman Frey und der münstersche Käufhändler Joan Rost vereinbaren als Vormünder der hinterlassenen Kinder der Eheleute Henrich Isfordt und Clara Frey, Krameramtsverwandte zu Münster, insbesondere des Bernhardt Henrich Isfordt, Fraterherrn in Münster, die Auszahlung des Kindsteiles des väterlichen Erbes. Danach erhält Bernhardt Henrich Isfordt neben den bereits beim Eintritt gezahlten 100 Talern noch 200 Taler aus der Rentverschreibung der münsterschen Pfennigkammer (vgl.  Urkunde 448), ferner eine Rentverschreibung des Ksps. Ottmarsbocholt (vgl.  Urkunde 564) über 50 Taler. Der Fraterherr genießt die Einkünfte auf Lebenszeit. Nach seinem Tode fallen die Verschreibungen dem Fraterhause zu. Für die Ausschmückung der Fraterherrenkirche vermachen die Vormünder 10 Taler. Den in der Frey'schen Behausung auf der Hörsterstraße geführten Verhandlungen wohnen als Zeugen bei der Schneideramtsverwandte Caspar Niehauß und Everhardt Hesters, beide Bürger der Stadt Müster.

Notariats-Instrument des Notars Joan Bockhorst.
Vermerke Rückvermerk, 09.08.1680: Pater Bernard Modersohn, der Senior Georgius Rölvinck, der Procurator Bernard Sautman und Bernard Henricus Isfort verzichten für die münsterschen Fraterherren auf weitere Anspräche aus der Erbschaft.
Archiv   Fraterherrenhaus Münster ad fontem salientem, Münster
Bestand   Urkundenregesten |   alle Regesten
Signatur 633
Benutzungsort Bistumsarchiv Münster
Material Pergament
Überlieferungsart Kopie 18. Jh., A 2 fol. 60-63.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-02-01
Datum Änderung 2011-12-05
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