Titel/Regest |
Vertrag zwischen dem Rektor des münsterschen Fraterhauses Bernardus Sautman und dem Henrich Heerde, Ratsverwandten, Bürgern und Bäckergildemeister in Münster, sowie seiner Ehefrau Anna Konerding wegen der Abstattung des Herman Henrich Heerde, Klerikers. Die Eheleute Heerde übergeben den Fraterherren die in Urkunde 646 genannte Obligation von 500 Talern mit der Auflassung, daß von diesen nur 400 Taler den Fraterherren die restlichen 100 Taler dem Vater Heerde verfügbar bleiben. Es steht den Fraterherren frei, diese einzulösen. Da jedoch dem Hermann Henrich Heerde der Nießbrauch der 100 Taler auf Lebenszeit zugewiesen wurde, dieserhalb aber Schwierigkeiten entstanden waren, weisen die Eltern dafür die in Urkunde 598 genannte Obligation auf die Bsch. Wierling, die später den Fraterherren auch verbleiben soll, diesen an.
Es zeugen Franziscus Nageling und Joannis Kock.
(Am 24.07.1701 bescheinigen die Eheleute Heerde die Auslöse der obengenannten 100 Taler durch den Vorsteher des münsterschen Fraterhauses Bernard Sautman). |