Regest

Datum 1437-06-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in vigilia nativitatis sancti Joannis Baptiste)
Urheber/Aussteller Heinrich, Bischof von Münster
Titel/Regest Bischof Heinrich von Münster erteilt dem von Hynricus de Ahus in "quasdam domos et areas ad frontem salientem et Langhenhorst" zu Münster, Liebfrauenpfarre beim Bisschopinckhoff gegründeten Fraterherrenhaus die bischöfliche Bestätigung. Er erklärt die Gründung mit der von Weihbischof Johannes "episcopo Naturensi" geweihten Kapelle zu kirchlichem Besitz. Die Mitglieder des Conventes, die sich zur Führung eines gemeinsamen Lebens verpflichten, dürfen über die Güter nicht testamentarisch verfügen. Der Rektor des Hauses hat das Recht, wenn es ihm richtig erscheint, bereits im Hause aufgenommene Kleriker zu entlassen. Er darf geeignete, auch von auswärts stammende Kleriker auf den Titel des Hauses weihen lassen, jedoch nur so viele, als dort unterhalten werden können, wofür der Rektor die Verantwortung trägt. Tritt nach der Ordination ein Kleriker von der vita commnis zurück oder wird er wegen irgendwelcher Demeriten entlassen, so muß sich dieser für einen Orden verpflichten. Zugleich erteilt der Bischof die Erlaubnis, das Allerheiligste in der Kapelle des Fraterhauses aufzubewahren.
Archiv   Fraterherrenhaus Münster ad fontem salientem, Münster
Bestand   Urkundenregesten |   alle Regesten
Signatur 80
Benutzungsort Bistumsarchiv Münster
Material Pergament
Siegel Siegel des Bischofs an Secretum Henrici..
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Datum Aufnahme 2011-02-01
Datum Änderung 2011-02-01
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