Regest

Datum 1458-08-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ipso die vinciula Petri)
Titel/Regest Vor Johan Muleken, Richter des Bischofs von Münster to Dulmene, bekunden die Schwestern und Jungfrauen Grehte Mostardes, Gertrud Boneeverdes und Ghese Thegeders auf Wunsch des alten und neuen Rates, dass in dem vom Rate genehmigten und begonnenen susterhuse 12 Personen leben sollen nach den Regeln des Schwesternhauses in Münster by sunte Servasse. Die 3 genannten Schwestern sollen das Haus eröffnen. Stirbt eine der 12 Insassen, dann darf nur mit Genehmigung des Rates eine neue Schwester aufgenommen werden. Der Rat bewilligt den Schwestern den Besitz von 3 Malter saatland auf dem Esch binnen der Landwehr, etwa 2 Malter hoymaat, darmen inne wynne seven effte achte voder hoys, und einen kamp, auf dem 5 oder 6 Kühe weiden können. Wird ihnen mehr zugewandt, so sollen sie es an Bürger von Dülmen weiterverkaufen.

Siegelankündigung des Richters. Gerichtszeugen: Ludolphus Gruter, Hinrick Rademan und Hinrich Dreses.
Archiv   Ruhr (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 088
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Gleichzeitige Abschrift (in der Mitte beschädigt) auf Papier
Siegel Unbesiegelt.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-02-03
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