Regest

Datum 1471-02-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(des sondages na Cathedra Petri)
Titel/Regest Johan de Moenick anders Poetken, kercher to Geldstenkercke ym stichte van Colne, Wessel Merkamp, Bernd Moerken, raetman bynnen der stat Munster, und Johan Goedkens, Bürgen der Witwe Berten Holthuses, Bürgerin in Münster, an einer, und Henrich Hilgensnider, Goedken van Halteren und Erwynde Goltsamyt, Bürger zu Münster, als Bürgen Hermans van Brunswicks andererseits, als gekorne Hilkeslude vermitteln eine Eheberedung zwischen dem gnt. Herman Brunswyck und Gertrud, Tochter der gnt. Berten Holthuses.

Die Braut erzählt als Mitgift Haus und Hof in Münster in der wegesende zwischen hern Thomas (Ti)ng(el)er, Vikar am Alten Dom, und mester Johan Korbecken, meler, Häusern mit der Hälfte des Mobiliars, alles zusammen geschätzt auf etva 500 rhein. Gulden. Die auf dem Hause stehenden Renten von 1 Gulden, 1 Mark, 9 Schill. und 2 Schill. Wortgeld übernimmt der Bräutigam, und wenn Berte etwa 5 oder 6 Mark "van pluckeschult" schuldig ist, soll er auch diese bezahlen. Auch soll Berte die andere Hälfte der reytschap nötigenfalls zu ihrem schonsteyn gebrauchen und zeit ihres Lebens bei ihren Kindern in Kost sein und ihren gewohnten Platz am Feiuer und am Tisch behalten. Ferner soll Hermann ihr eine Stube mit Schornstein eine Stube mit Schornstein einrichten und sie kleiden und "schoen", als wenn sie seine eigene Mutter wäre.

Wird Berte zur Hochzeit oder Kinderbien eingeladen, dann soll Hermann "darto antworden und ihr schließlich jeden Weihnachten 1 Gulden to offergelde geben, Das ins Haus kommende Weinkaufsgeld soll sie mit ihrer Tochter Gertrud teilen. Letzlich soll Hermann seine Frau "tegens de brutlacht eerlike kleiden" und vorher seine beiden Kinder (1. Ehe) na sate der stat Münster abfinden. Stirbt er ohne Leibeserben von Gertrud, so soll sie alleinige Erbin des ganzen Besitzes sein, doch soll sie dann dem nächsten Erben Hermanns 50 rhein. Gulden geben. Ebenso ist Herman im Todesfalle der Gertrud ihr alleiniger Erbe, doch soll auch bzw. seine Erben ihrem nächsten Erben 50 rhein. Gulden geben. Herr Johan de Moenik soll auf das auf das Gut, das Gertrud zum Brautschatz erhält, Verzicht leisten.

Es siegeln, Wessel Merkamp und Arnd Moerken für Berten Holthusens und ihre Tochter Gertrud und Heinrich Hilgensnyder und Gredken van Halteren für Herman Brunswyck.
Archiv   Ruhr (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 103
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Siegel: 1. und 4. Siegel erhalten: Umschrift: Sigillum Wessel Me(rkamp), Umschrift: (Sigillum) Gode rt van Halteren.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-02-03
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