Titel/Regest |
Jenephe, Schenkyne van Eerpach, praestynne, und das Kapitel in Vreden, bekunden, dass vordem die + Pröpstin Bengele zur Verbesserung der Scholasterie den Stiftsschulen aus dem Erbe to Wedelynck, Ksp. Rampstorpe Bsch. Holthusen, nämlich 12 Scheffel Roggen, 9 Scheffel Gerste, 9 Scheffel Bohnen nach Zehntmaß und 3 Pfenige Münstersch. und den Schmalzehnten gekauft hat. Residiert der Scholster nicht und ist er kein Priester, dann sollen die Einkünfte "tot syrheyt unde tymmerynghe" der Kirche verwandt werden. Zwischen dem Scholaster, hern Herman Lauwe und + Hinricke Wedelynck und später mit dessen Sohn Geerde W. brach dann Streit aus, und da Geerd W. keinerlei Beweismittel vorführte, weisen Pröpstin und Kapitel den Scholaster Hermann L. in den strittigen Zehnten ein. Des weiteren bestätigen sie die vordem von der + Pröpstin Mette van Halremont zwischen Hermann Lauwe zu Beginn seiner Amtsführung und dem genannten Hynrick W. geschlossenen Vergleich, dass dieser 12 Jahre lang die 3 Pf. und den Schmalzehnten wie bislang, aber statt des Zehntkornes 14 Schillinge Münstersch entrichten solle, da er in vortyden in der veeden verarmt und abgebrant war. Nach Ablauf der 12 Jahre sollte er aber wieder den vollen Zehnten zahlen.
Siegelankündigung. |