Titel/Regest |
Der Offizial und geistliche Hofrichter zu Münster hat zum 19.01.1553 eine öffentlichen Aufforderung erlassen, dass alle, die Rechte an dem Hause des (+) Bernd Sweerten bzw. seiner Witwe Margaretha in Münster "sub arculus" zwieschen Häusern des + Hermann Rodde bzw. s. Erben und des + Hermann Bispinck genüber dem domus monetaria gelegen, zu haben glauben, diese vor ihm anzugebenhaben. Eine 2. Ladung erfolgte zum 27.01.1553, die 3. zum 04.02.1553. Erst in diesem Termin erschien mag. Peter Backmann, Anwalt der Witwe des Jacob Winter, Bürgerin zu Münster, und meldete eine Renten-Forderung von 2 1/2 Taler an fällig jeweils am Sonntag Letare. Die Rente ist vom Tage der Verschreibung an nicht bezahlt worden. Gleichfalls erschien mag. Heinrich Rupe, Anwalt des Nyssinck-Klosters und meldete eine Rentenforderung von 5 Gl. an, fällig jeweils auf Pfingsten, die für 1551 und 1552 rückständig ist, abgesehen von 3 Talern 4 1/2 Schillingen, die gleich falls für 1549 rückständig sind. Im 4. Termin, angesetzt auf den 10. Februar, meldeten mag. Heinrich Rupe für die Provisoren vestimentorum an St. Lamberti in Münster eine Rentenforderung von 14 Schillingen an, fällig auf Jacobi, die seit 10 Jahren unbezahlt ist, und mag. Rembert Preckinck als Anwalt des Herrn Wilhelm Scholle, Elemosinar des Doms zu Münster, eine Rente von 5 Gl. und für Johann Wolbeck eine Kapitalforderung laut Schuldschein, geschrieben vom Notar Johann Grotgess, vorbehaltlich noch zu machender genauerer Angaben. Auf Bitten des Anwalts der Witwe Sweerte mag. Franz Schade werden alle weiteren nicht angemeldeten Ansprüche zurückgewiessen ewiges Stillschweigen geboten.
Zeugen: Gerhard Leistinck und Pancratius Volberti, Hofgerichtsschreiber. |