Titel/Regest |
Vor dem Offizial und geistl. Hofrichter zu Münster einigen sich Bitter Sweerten (jetzt volljährig) und Carle Schroeder, Bürger zu (Appinge-) Damme, für sich und als durch Vollmacht ausgewiesener Stellvertreter seiner Frau Gertrud Sweerten und die noch minderjährigen Elseke und Anna Sweerten mit ihrem Vormund und Bruder ihrer Mutter Arnd Bitter von Bilrebeck, alles Kinder des + Bernd Sweerten des olden und seiner 2. Frau Gertrud Bitter, mit ihrer Schwägerin Margaretha, Witwe ihres Halbbruders Bernd Sweerten des Jüngeren, über den väterlichen Nachlass. Sie verzichten endgültig auf das Haus des Vaters unter dem Bogen im Lambertikirchspiel zwischen + Hermann Roddes und + Hermann Bispinks Häusern, auf 2 Häuser an dem bultke, 2 Kämpe vor dem Liebrauentor, etzliche Güter vor dem Neubrückentor und auf 1 Maltersaat Land vor Telgte gegen Zahlung einer gewissen Summe Geldes. Der Offizial läßt darüber durch seinen geschworenen Notar diese Urkunde schreiben und mit dem Hof-Siegel besiegeln.
Zeugen: her Bernd Rupe und Sander Schroder, Hof-Diener. |