Regest

Datum 1576-09-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Mülsborn
Titel/Regest Eheberedung zwischen Dietrich von Wesseler zu Bockum und Maria von Westphalen, Tochter des verstorbenen Johann von Westphalen. Dietrich bringt in die Ehe das Gut Bockum mit allem Zubehör ein, abgesehen von den Rechten, welche die Töchter aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Maria von Gogreve, Katharina, Maria und Margaretha, daran haben. Maria erhält zur Leibzucht vorläufig Brockmanns Hof zu Bockum. Sobald der Streit mit dem Kurfürsten von Köln um die beiden Höfe zu Westendorf geschlichtet ist, soll sie diese beiden Höfe zur Leibzucht erhalten; Brockmanns Hof zählt dann aber nicht mehr dazu. Als Morgengabe gibt Dietrich seiner Braut den Hof Gast zu Schüren. Maria erhält von ihren Brüdern als Aussteuer 1.000 Rtlr., von denen 250 am kommenden Martini zu zahlen sind. Zeugen an Seiten Dietrichs sind der Drost Jobst von Schade, Godert von Gogreve und Hermann von Esleve, an Seiten Marias Johann von Berninghausen sowie ihre Brüder Friedrich und Johann Statius von Westphalen.
Archiv   Devivere zu Bockum
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 220
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Formalbeschreibung Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Altertumsverein Münster, Mskr. 386/1 (gleichzeitige Abschrift; Papier)

Anm.: Im Anschluß an den Ehevertrag folgen Abschriften mehrerer Schuldverschreibungen Dietrichs von Wesseler; im einzelnen: 03.07.1575, Dietrich von Wesseler und seine Frau Maria sind dem Hermann von Esleve zu Bremscheid 54 Taler schuldig, die sie im Jahr 1571 geliehen haben. Sie verpflichten sich, in jedem Jahr auf Petri ad cathedram die Summe zurückzahlen zu wollen, sofern Hermann von Esleve dies fordert. 20.07.1576, Dietrich von Wesseler zu Bockum bekennt, dem Wilhelm Schomecker, Krämer und Bürger zu Arnsberg, 45 Taler und ein Orth schuldig zu sein, die er am kommenden Martini zurückzahlen will. 27.04.1577, Gerhard von Schorlemer zu Callenhardt quittiert dem Dietrich von Wesseler die Zahlung der Summe für eine Lieferung Korn, die seine verstorbene Mutter diesem gegeben hatte. 06.06.1576, Dietrich von Wesseler bekennt, Lambert, dem Schwager des Peter Hensberg, elf Taler und acht Schilling zu schulden. 28.04.1577, Neveling von der Recke, Landkomtur des Deutschen Ordens in Westfalen und Komtur der Ballei Mülheim, quittiert dem Dietrich von Wesseler zu Bockum die Rückzahlung von 100 Rtlrn. 1587, August 23 und September 7 zwei Schreiben des Godert von Gogreve an die Vormünder der Kinder des verstorbenen Dietrich von Wesseler.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-02-11
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