Titel/Regest |
Johann Papen zu Bockum und seine Frau Maria von Wesseler nehmen bei Adolf Vaget, Bürger zu Brilon, und dessen Frau Katharina ein Darlehen von 100 Rtlrn. auf. Dafür versetzen sie ihm vier Malter Hafer Caller Maßes, zwei Tage Dienst mit Pferden sowie die Zinsen und die Rente, die Papen von dem Schulten zu Wennemen, Johann Sohre, aus seinem acht Malter sedigen Land, Himmelke genannt, zu beanspruchen hat. Es unterschreibt Johann Papen. Die auf Bitte Marias angekündigte Mitbesiegelung durch den kurfürstlichen Richter zu Calle und Remblinghausen, Ludwig von Stockhausen, ist unterblieben. |