Titel/Regest |
Friedrich Wilhelm von Schade zu Bockum und das Stift Corvey, vertreten durch den Propst Maximilian von Wentz und die Kapitulare Anselm von Siegel, Franz von Dumstorf, Adelparius von Mülstro und Damian von Wachenheim, vergleichen sich wegen des Zehnten zu Flessingen, den das Kloster Bredelar pfandweise innehat. Friedrich Wilhelm von Schade verpflichtet sich, alle den Zehnten betreffenden Urkunden dem Stift Corvey ausliefern zu wollen wie auch alle weiteren, die er künftig noch finden wird. Das Stift zahlt ihm dafür unmittelbar 200 Rtlr., an künftigen Ostern soll er weitere 100 Rtlr. erhalten. Ferner soll von Schade die Belehnung mit dem halben Teil des Zehnten, den derzeit sein Schwiegervater von Grevenstein besitzt, beim Heimfall des Lehens unentgeltlich erhalten. Wenn die Investitur mit dem Lehen erfolgt ist, soll er vom accordirten obigen geldern, auch bezahlt, 200 Gulden zu behalten berechtigt sein. Die übrigen von ihm empfangene 200 Gulden aber sind dem Stift pro discretione et recompenta wieder zurück zu verehren. |