Regest |
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Datum | 1424-10-31 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
(in vigilia omnium sanctorum) | ||||||||
Titel/Regest | Wessel Schetter, derzeit amtierender Richter der Ministerialen (denst lude) des guden sunte Petersin dem veste van Rekelinchusen, tut kund, dass vor dem Gericht ebendort erschienen sind: Johan Steynwech und seine Kinder Greite und Lyse. Diese verkaufen nach Rat ihrer Angehörigen gegen eine bestimmte Summe Geldes dem Priester Diderik Steneken, Altarist in der Pfarrkirche zu Recklinghausen (kerken to rekelinchusen) sowie dem Johan Cattenhege und dem Reyner van Westerholte, Testamentsvollstrecker des Hinrix Doet, zum Jahrgedächtnis des Letztgenannten eine Rente von vier Schilling (schellinck) gangbarer Recklinghäuser Währung, radiziert auf vier Scheffelsaat Land gelegen am nyen rennebome an dem spechorns wege nahe dem Land des Hinrix van Ulenbroke zu einer Seite. Die Treuhänder leiten die Rente auf Wessel Steynwech über, dem amtierenden Rektor und Altaristen am Hl. Geist-Altar nebst seinen Nachfolgern. Die Bezüge sollen jährlich zum Martinitage [11.11.] eingeholt werden, die Seelenmesse wird hingegen zum Gregoriustag [12.03.] zu lesen sein. Aus den Rentenbezügen sollen folgendes bestritten werden: zwei Pfennige für Brot, für Wein fünf Pfennige, für Fleisch sechs Pfennig, ebenso für Wachskerzen, die beiden Kapläne sollen zwei Pfennige erhalten, ebenso die zwei Altaristen am St. Dorotheen-Altar, die zur Zeit anwesenden drei Bettelmönche (terminariis) aus den Reihen der Franziskaner-08-iner-Eremiten und Dominikaner bekommen je zwei Pfennige, die drei Küster beziehen einen Pfennig. Der verbleibende Rest geht an Wessel Steynwech und seine Nachfolger im Amt. Die Verkäufer tragen den Testamentsexekutoren die Rente met hande und met munde auf und verzichten unter Gelöbnis von Währschaft für sich und ihre Erben auf alle weiteren Rechte (neyn rechte noch ansprake mer ane hebben noch behalden). Gerichts- und Weinkaufsleute (gerichtes lude und wincops lude) sind: Jacop in den Stenhus, Series Bochem, Johan Platte, Bertold over Eyl. Siegelankündigung des urkundenden Richters auf Bitten der Parteien. |
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Archiv | Sebastianus-Vikarie des Gasthauses zum Hl. Geist, Recklinghausen | |||||||
Bestand | Urkunden (Stadtarchiv I) | alle Regesten | |||||||
Signatur | 20 | |||||||
Benutzungsort | Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen | |||||||
Formalbeschreibung |
Besiegelte Ausfertigung, mittelniederdeutsch und lateinisch, Pergament, ca. 26 x 23,5 cm. Abhängendes Wappensiegel des Ausstellers verloren. Alte Zählung als Dorsalvermerk: N 42. |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-02-11 | |||||||
Aufrufe gesamt | 4963 | |||||||
Aufrufe im Monat | 38 | |||||||
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