Regest

Datum 1590-01-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher
(deme sechs und zwenzigsten monatz januarii)
Titel/Regest Bürgermeister, Rat und Gildenmeister der Stadt Recklinghausen, namentlich: Rottger Steinweg, Johan von Westerholte, Rottger Molman, Wilhelm zum Borne, Melchior Hegger, Johan Voiß, Reiner Erlekamp, Mechior Santfort, Herman Vogelpoet, Gerdt Barckhoiff, Reiner Westerholte und Johan Uphoff, Cordt Koene, Melchior Hortman, Aßwer Hillebrandt, Rosier Mollman, Johan Kremer, Cordt Ebbinck, Johan Jacob, Cordt Voit, Heinrich Piper, Arndt Hulßman, Herman Kinderman, Johan Gruithoff, Erich Hessehaus und Gerhardt Uphoff. Benannte Herren tun kund für sich, ihre Erben und für die gesamte Stadtgemeinde, dass der Priester Johan Rive, vicarius und rector hospitalis, mit Zustimmung des Kölner Erzbischofs Ernst von Bayern, Kollator der Vikarie im Hl. Geist-Hospital, den ihm zustehenden Korn- und Blutzehnten zu Kirchhellen an Georg von Brabeck für eine ansehnliche Summe von 1.650 Talern à 52 Albus verkauft hat. Alsdann hat der Vikar die genannten Summe der Stadt zur Verfügung gestellt, damit diese davon das Kriegslösegeld (rantzaun) bezahlen kann. Die Aussteller geloben, dem amtierenden Vikariestelleninhaber und dessen successoren und possessoren bis zur Ablösung der Summe jährlich auf Martini [11.11.] eine pension von fünf Talern je geliehener hundert Taler auszuzahlen, macht also Bezüge in Höhe von 82,5 Talern pro Jahr. Die beiden Stadtrentmeister werden dafür Einkünfte aus der Wein- und Bierakzise, dem Waage, Wege- und Zeichengeld, aus der Flasbecke, dem Reitwinkel, dem Loeßberg sowie weitere Einkünfte heranziehen und setzen genannte städtische Vermögenswerte als Unterpfand für den Fall rückständiger Leistung (mißbezalung). Der Vikar darf geistliche oder weltliche Rechtswege und Rechtsmittel im fall der noth gegen die stadt an die hand nhemen, auch verzichtet die Stadt auf alle denkbaren Rechtsvorteile (privilegien, plebisciten, indulten statuten, gewonheiten, relaxationen, dispensationen der stede und lande gebreuche ...), welche die Ansprüche des Vikars hemmen könnten. Da der Stadt die Tilgung des Darlehens in einer Rate jedoch viell zu beschwerlich fallen wirtt, werden Bürgermeister und Rat ermächtigt, die Tilgung an vier Zahlungsterminen (drei zu 400, einen zu 450 Taler) erbringen zu dürfen.

Siegelankündigung durch Bürgermeister und Rat der Stadt Recklinghausen.
Archiv   Sebastianus-Vikarie des Gasthauses zum Hl. Geist, Recklinghausen
Bestand   Urkunden (Stadtarchiv I) |   alle Regesten
Signatur 37
Benutzungsort Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen
Formalbeschreibung Besiegelte Ausfertigung, Pergament, frühneuhochdeutsch, ca. 33 x 25,5 cm.

An zerrissener Pergamentpressel anhängendes Großes Siegel der Stadt Recklinghausen (beschädigt).

Alte Zählung als Dorsalvermerk: N 65(korrigiert aus 66).
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-02-11
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