Regest |
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Datum | 1559-02-23 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
(Am donnerstag nach dem Sontaghe Reminisce) | ||||||||
Titel/Regest | In der Eheverschreibung zwischen Adrian von Ense und Johanna von Raesfeld war festgesetzt worden, falls die Frau nach dem Tode ihres Mannes sich wieder vermähle, sollten ihr 5500 Gvoldgulden entrichtet oder ihr der Gebrauch der vermachten Leibzucht auf Lebenszeit gestattet werden. Als Pfand waren die Zehnten zu Altenbüren und Scheide gesetzt, und als Bürgen waren Cord Ketteler, Droste zu Dülmen, und Johann Hanxler zu Ostwich bestimmt. Da Cord Kettler die Bürgschaft abgelehnt hat, trat an dessen Stelle, als Bürge unter Zustimmung der Eltern der Frau Johann Droste, Gograf zu Erwitte, ein. Johann von Hanxler und dessen Frau Walburga übernehmen nunmehr unter Verpfändung ihrer Habe Bürgschaft und hängen ihr Siegel an. | |||||||
Archiv | Lembeck | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament; beide Siegel hängen an. Vgl. Urk. von: 1556 (23./3.) Montag nach Judica) 1556 (19./5.) Dienstag nach 1559 (26./4.) Mittwoch nach Cantate. |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-02-16 | |||||||
Aufrufe gesamt | 545 | |||||||
Aufrufe im Monat | 98 | |||||||
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