Regest

Datum 1562-09-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Eheverschreibung zwischen Werner von Pallant, Herrn zum Selhem, und Jungfer Jutten von Raesfeld, Witwe Heinrichs von Münster, Tochter des Adolf von Raesfeld, Herrn zu Ostendorf, und dessen Ehefrau Irmgard Schenkinck. Werner von Pallant bringt in die Ehe Haus, Herrlichkeit und Schloß Selhem, das vom Herzog von Kleve lehnrührig ist, ferner die Hälfte aller in Jülich, Kleve und Köln gelegenen Güter, die er von seinen Eltern, dem Erbmarschall Elberth von Pallant und der Elisabeth von der Horst eerbt und in der Teilung mit seinem Bruder erworben hat, auch alles was er nach Absterben der Gräfin und Witwe von Styrum von den nachgelassenen Gütern Schwiffartz von Meyrade (nach dem Ehevertrag der selben mit Raben von Wylich zu erwarten hat. Die Frau bringt mit jene 2.000 Goldgulden, die ihr von ihrem verstorbenen Mann zurück gelegt sind, ferner 3.500 Goldgulden, von denen ihr Vater 2.000 Goldgulden sofort auszahlen soll, den Rest nach vier Jahren. Sollte von Pallant vor seiner Frau sterben, ohne Kinder aus dieser Ehe zu hinterlassen, soll die Witwe erhalten ihr Mitgebrachtes sowie ihre Kleider und Kleinodien, ferner zur Hälfte die während der Ehe erworbenen Güter (Silbergeschriff, Hausgerät und anderes ausgenommen Geschütz, Gewehr, Harnisch, Waffen und häusliche Nottucht, die zum täglichen Kochen nötig), dazu auf Lebenszeit zur Leibzucht eine jährliche Rente von 400 Goldgulden sowie ein entsprechendes Leibzuchthaus in Kleve, Emmerich oder Dinslaken. Stirbt die Frau vor ihrem Manne, ohne Kinder zu hinterlassen, so behält er auf Lebenszeit die Mitgift seiner Frau und die dieser zugehörenden Hälfte des Erwerbs in der Ehe; nach seinem Tode fällt dieses an die Erben der Frau. Stirbt der Mann unter Hinterlassung von Kindern, so kann die Mutter bei ihren Kindern sitzen bleiben; sind aber die Kinder mündig geworden und können sich mit der Mutter nicht vertragen, so erhält diese beim Abzug ihre Mitgift sowie ihre Kleider und Kleinodien, ferner zur Hälfte alle erworbenen Güter (mit Ausnahme der Waffen und des zur Notducht erforderlichen Kochgeschirres) und eine jährliche Rente von 300 Goldgulden. Verehelicht sich die Witwe wieder, so sollen alle von Werner Pallant herkommenden Güter und das halbe Silbergeschirr den Kindern bleiben, so dass die Witwe nur behält ihre Mitgift, Kleider und Kleinodien und die Hälfte der erworbenen Güter auf ihr Leben lang, ebenso die Leibzucht in sämtlichen angewonnenen Gütern. Gehen auch aus dieser neuen Ehe Kinder hervor, so teilen sich die Kinder beider Ehen ihre Nachlassenschaft. Stirbt die Frau vor ihrem Mann unter Hinterlassung von Kindern, bleibt der Witwer, solange er sich nicht wieder verheiratet, im Genusse der Mitgift; verheiratet er sich aber wieder, so muß er die Hälfte seiner angebrachten und während der Ehe erworbenen Güter den Kindern erster Ehe überlassen, ebenso die Mitgift der Mutter. Ist kein Sohn aus dieser Ehe vorhanden, wohl aber aus zweiter Ehe, so fällt an diesen Sohn das Lehn Selhem; würde aber aus der zweiten Ehe kein Sohn geboren werden sondern nur eine Tochter, so soll das Lehen der Tochter aus der Ehe Pallants mit Raban von Wylich zufallen, und falls diese nicht mehr leben sollte, der Tochter aus der Ehe Werners von Pallant mit Jutta von Raesfeld (nach Privilegium des Fürstentums Kleve); und anderer.
Archiv   Lembeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament; 8 anh. Siegel:

Siegel 1) Werner von Pallant,

Siegel 2) Dietrich von Loe, Propst zu Emmerich (Siegel

beschädigt),

Siegel 3) Wessel von Loe zum Fundern, Droste zu

Holte,

Siegel 4) Wilhelm van Nienhave genannt Leie, Droste

zu Dinslaken und Ruirort,

Siegel 5) Adolf von Raesfeld,

Siegel 6) Johann Schenkinck, Domdechant,

Siegel 7) Jaspar Schenkinck, Domherr zu Münster

Siegel 8) Goissen von Raesfeld, Droste in der Twente

Beiliegend dieselbe Urkunde auf Papier

(4 geheftete Halbbogen) mit eigenhändigen

Unterschriften.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-02-16
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