Regest

Datum 1491-10-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uppe den donresdach nest nae sunte Gereon)
Titel/Regest Wennemar van Bodelswinghe sollte den Hof ten Byfanngk, der im Ksp. Westerfoirt, Grafschaft Bergf, gelegen und seiner Frau Anna von Raesfeld als Heiratsgut mitgegeben war, aber verpfändet ist, binnen zwei Jahren einlösen und alsdann an demselben mit 500 goldenen oberländischen rheinischen Gulden berechtigt sein. Sollte er in dieser Frist die Einlösung nicht zuwege bringen, so soll er die darauf sprechenden Briefe

1) Urkunde, durch die Ritter Jakob von Hackford und dessen Frau Lutgart van Raesfeld das Haus, wofür der Hof als Unterpfand gesetzt ist, vor Richtern und Schöffen der Stadt Zutphen gekauft haben;

2) Einen Zettel betr. das Haus in Zutphen;

3) Urkunde, durch die Dietrich von Raesfeld dasselbe gekauft hat, auch vor Richtern und Schöffen der Stadt Zutphen;

4) Zwei Qiuttungen über das für das Haus gezahlte Geld;

5) Urkunde, mit der Dietrich von Raesfeld dasselbe an Margarete, Tochter Gosswyns von Raesfeld übergibt;

6) Urkunde, mit der Johann von Lembeck, Gemahl der Margarete, dasselbe ihm übergibt;

7) Gerichtsbrief, wodurch der Hof ten Byfanngk als Unterpfand für das Haus gesetzt wird;

an seinen Schwiegervater Gosswin van Raesfeld oder dessen Erben zurückgeben und dann 250 Goldgulden von diesen als Entschädigung erhalten.

Siegelankündigung des Wennemar van Bodelswinghe und dessen Schwager Bernd van dem Rodenberge.
Archiv   Lembeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament; anh. Siegel des Ausstellers.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-02-16
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