Regest

Datum 1491-10-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uppe den dynxdach nest nae sunte Gereonis)
Titel/Regest Aus Anlaß der Eheschließung Wennemars van Bodelswinghe mit Anna van Raesfeld wird festgesetzt, dass die Kinder Wennemars aus der Ehe mit Styne, Hennekens von Hanxledes Tochter, nämlich Anna und Katharina, in folgender Weise von ihren Ansprüchen an das väterliche Erbe abgefunden werden sollen. Die eine Tochter("welcke dair bequemest toe werden mocht") soll 300 goldene, oberländische Gulden erhalten und "in eynen geistlichen oirden unde klouster gebracht werden, die andere mit 600 Goldgulden Brautschatz ausgestattet werden. Würde diese sich damit später nicht zufrieden geben, so verpflichten sich zugleich mit Wennemarselbst dessen Bruder Ernst von Bodelswinghe, Bernd van dem Rodenberghe, Wenemer van Heyden, Wennemers Sohn, und Bernd von Heiden, Godderts Sohn, je mit einem Knecht und zwei reisigen Pferden zum Einlager in Recklinghausen oder Dorsten in einer ihnen dort anzuweisenden ehrbaren Herberge, bis die Vorkinder auf weitere Ansprüche Verzicht geleistet hätten.

Siegelankündigung der Brüder Wennemar und Ernst van Bodelswinghe, Bernd van dem Rodenberghe, sowie Wennemar und Bernd von Heyden.
Archiv   Lembeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament; anh. Siegel - Siegel 1, 2, 3 und 5 hängen an.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-02-16
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