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Regest |
Datum |
1500-04-18 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(in vigilia Paschae)
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Titel/Regest |
Friedrich von Hörde und seine Söhne Hermann und Philippus, Kanoniker der Kirche zu Münster, erklären, den Everd von Merveldt zu Wolbeck in fünf Jahren schadlos zu halten. Dieser hat sich mit Dietrich Asscheberge für sie verbürgt mit seinem Gut genannt Remengudt zu Forsthövel im Ksp. Herbern. Er hat aus diesem Gute 2 1/2 rhein. Goldgulden als Rente dem Bernd von Meschede, Domdechant zu Münster, verschrieben wofür obengenannte von Hörde 50 Goldgulden empfingen.
Als Unterpfand geben die von Hörde ihr Gut, genannt der große Erlenhof im Ksp. Robbertinckhusen. |
Archiv |
Lembeck |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament; anh. Siegel des Friedrich van Hörde (an) und des Hermann von Hörde (beschädigt).
Schwieters 288/38. |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-02-16 |
Aufrufe gesamt |
402 |