Regest

Datum 1491-05-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Montag nach St. Urban)
Titel/Regest Ehevertrag: Johann von Lembeck, Johanns Sohn heiratet Margarete van Raesfelde, Goswins van Raisfeld, Ritters, eheliche Tochter. Die Braut erhält als Mitgift 1.600 goldene oberländische rheinische Gulden und von ihrem Mann zur Leibzucht eine Jahrrente von 200 solcher Gulden. Stirbt Johann ohne Kinder aus dieser Ehe zu hinterlassen, so erhält die Witwe außer Mitgift und Leibzucht ein ihr von den Erben zur Leibzucht in Borken oder Dorsten anzuweisendes Haus, ain das aus der Herrschaft Lembeck alljährlich 50 Fuder Brennholz zu liefern sind. Stirbt Margarete ohne Kinder, so behält Johann bis zu seinem Tode den Nießbrauch der Mitgift. Sirbt Johann unter Hinterlassung von Kindern, so hat die Witwe alljährlich eine Rente von 246 rheinischen Goldgulden zu beanspruchen. Es siegeln: #Goswin van Raesfeld; Johan van Lembeck, Sander Droste, Johann von Münster, Rotger von Diepenbrock und dessen Sohn Rotgher auf der Seite des Bräutigams. -

Heinrich van Dungelen, Hermann von Westerholt Johann von Raisfeld, Goswins Sohn, und Arnd van dem Gysenberghe auf der Seite der Braut.
Archiv   Lembeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament; 10 anh. Siegel Es liegt bei das auf Papier geschriebene Konzept - Unter diesem ein Zusatz, wodurch sich Bräutigam und Brautvater, die ihr Siegel unterdrücken, jeder bei Strafe von 800 oberl. rhein. Gulden verpflichten, diese Vereinbarung zu halten.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-02-16
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