Titel/Regest |
Ehevertrag: Johann von Lembeck, Johanns Sohn heiratet Margarete van Raesfelde, Goswins van Raisfeld, Ritters, eheliche Tochter. Die Braut erhält als Mitgift 1.600 goldene oberländische rheinische Gulden und von ihrem Mann zur Leibzucht eine Jahrrente von 200 solcher Gulden. Stirbt Johann ohne Kinder aus dieser Ehe zu hinterlassen, so erhält die Witwe außer Mitgift und Leibzucht ein ihr von den Erben zur Leibzucht in Borken oder Dorsten anzuweisendes Haus, ain das aus der Herrschaft Lembeck alljährlich 50 Fuder Brennholz zu liefern sind. Stirbt Margarete ohne Kinder, so behält Johann bis zu seinem Tode den Nießbrauch der Mitgift. Sirbt Johann unter Hinterlassung von Kindern, so hat die Witwe alljährlich eine Rente von 246 rheinischen Goldgulden zu beanspruchen. Es siegeln: #Goswin van Raesfeld; Johan van Lembeck, Sander Droste, Johann von Münster, Rotger von Diepenbrock und dessen Sohn Rotgher auf der Seite des Bräutigams. -
Heinrich van Dungelen, Hermann von Westerholt Johann von Raisfeld, Goswins Sohn, und Arnd van dem Gysenberghe auf der Seite der Braut. |