Titel/Regest |
Vor dem Richter zu Lembeck, Goessen Sperlinck, bekennt Goessen von Raesfeld, Sohn des Ritters Goessen von Raesfeld, dass sein Vater, Ritter Goessen von Raesfeld, des verstorbenen Dietrich von Raesfelds (seines Vaters) Bruder, nachgelassene Güter inner- und außerhalb der Stadt Zütphen übertragen erhielt und dass er, der Sohn, einen Teil des genannten Gutes zu Lehen empfangen hat. Gleichzeitig erklärt genannter Goessen, keinerlei Ansprüche zu haben.
Zeugen: die Gerichtsleute Everd Funcke, Wessel Funcke und Johann Koster. |