Regest

Datum 1683-12-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Nach dem Tod des überschuldeten Andreas Wilhelm vom Dael hat dessen einziger Sohn Johan Wilhelm vom Dael das Erbe nicht angetreten, aber eine Obligation des Adrian von der Düsse von 1643 über 350 Rtlr. zurückbehalten. Aufgrund von Gerichtsurteilen sind dem Johan Wilhelm aufgrund dieser Obligation 100 Rtlr. und 418 Rtlr. Zinsen zuerkannt worden. Da nun die Forderung des an erster Stelle der Gläubiger des Andreas vom Dael stehenden Propstes zu Soest nur zum Teil befriedigt werden konnte, steht dem Propst auch die Obligation über 100 Rtlr. samt Zinsen zu. Als Koadjutor des Propstes erklärt nun Johan Wilhelm von Krane, daß er die Obligation von 1643 und die gerichtlich bestätigte Forderung über 100 Rtlr. mit Zinsen von 1682 von Johan Wilhelm vom Dael erhalten habe und die Forderung der Propstei damit erledigt sei. Aus Mitleid und für seine Bemühungen erhält Johan Wilhelm vom Dael 118 Rtlr. Ankündigung der Unterschriften und Siegel der beiden Parteien und des Siegels des Großrichters Dethmar Dietherich Schmitz.
Sonstige Beteiligte Joan Wilhelm von Krane (Siegler)
Archiv   Brockhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 38
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Papier, nur Unterschrift und Siegel des Joan Wilhelm von Krane.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-02-16
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