Titel/Regest |
Vor Werner Kock, Gograf zu Hastehausen (-husen) und Richter des Hofes und Wigboldes (wibbodes) Billerbeck (Bilrebecke) auf Befehl der Statthalter der Regierung des Stifts Münster, verkaufen Hermann Tonnies, Bürger zu Billerbeck, und seine Ehefrau Stine an Aeleken Peters ihr unbelastetes Haus zu Billerbeck in der Smedesstrate zwischen den Häusern von Johan Kock und Johan Tonnies. Die Käuferin ist gehalten, einen Anbau (gadem) von drei Fach Länge und 9 Fuß Tiefe (wyth) mit einer Bodenluke zu errichten und zu unterhalten, in dem die beiden Verkäufer lebenslänglich wohnen können und der nach deren Tod der Käuferin zufällt. Sollte das Haus zerstört werden, erhalten die Verkäufer andere Wohnung. Außerdem setzen die gnt. Eheleute 10 Taler, jeden zu 24 Schillinge, auf das Haus, die bei möglicher Rückkehr des Johan Tonnies, Bruder des gnt. Herman, aus dem Ausland, diesem als Kindsteil ausgezahlt werden sollen. Bei Nichtauszahlung und nach dem Tod der Verkäufer fällt diese Summe an die nächsten Anerben. Bis dahin hat die Käuferin den Verkäufern davon jährlich 15 Schillinge Pension zu geben. Die Verkäufer geloben Währschaft.
Schöffen: Herman Vogell, Vogt zu Billerbeck, und Johan Freckenhorst.
Der Aussteller siegelt. |