Regest

Datum 1518-08-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in vigilia assumptionis gloriose virginis Maria)
Titel/Regest Hinricus de Plettenberch, Canonikus des Domes (maioris ecclesie) zu Münster, Archidiakon der Kirche der Glorwürdigen Jungfrau Maria in Altlünen (in veteri Luynen), bekundet, daß vor ihm der gestrenge Herr Henricus de Swanseboll, Knappe, aus der Diözese Köln, und seine Frau Ida erklärt hätten, sie wollten irdische Güter in himmlische und vergängliche in ewige vertauschen für ihr, ihrer Eltern und anderer Wohltäter und Nachfolger Seelenheil. Deshalb wollten sie zur Ausstattung des Altares, der zum Lobe des Allmächtigen Gottes, der Glorwürdigen Jungfrau und Gottesmutter Maria, des Hl. Johannes des Täufers, des Vorläufers des Herrn, und des Hl. Johannes, des Apostels und Evangelisten, sowie zur Vermehrung des Gottesdienstes in der gnt. Pfarrkirche, der seligen Jungfrau Maria in Altlünen in der Diözese Münster errichtet und geweiht worden ist, gewisse jährliche Einkünfte zum Unterhalt eines beständigen Priesters anweisen. Hinricus de Swanseboll stiftet für sich, seine Frau Ida und ihre wahren Erben einen Mansus mit allen seinen Zubehörungen, Rechten, Einkünften und Erträgnissen, gnt. de Broddekenshove, gelegen in der Pfarrei Brechten, Bsch. Gamen, ferner ein Wohnhaus mit einem Garten und einem Hof, gelegen in der Stadt Lünen hinter und unterhalb des Hospitals (domus hospitalis) und der Anna Schomans. Ferner bestimmte der gnt. Henricus Swanseboll für den gnt. Altar 4 Malter Getreide, teils Roggen, teils Gerste, Lünener Maß, als jährliche Rente aus den Gütern des Hermann des Wendes, gelegen in der Pfarrei Derne, mit Rückkaufsrecht für 40 Goldgulden nach dem Inhalt einer darüber ausgestellten Urkunde. Schließlich schenkt der ehrwürdige Herr Georgius Tappe, Priester und Vikar vorgenannten Altares, zu dem Altar 10 Malt Hartkorn jährlicher Rente, Roggen und Gerste zu gleichen Teilen, aus den Gütern des gnt. Hermann des Wendes mit dem Recht des Rückkaufs für eine Summe von 100 rhein. Goldgulden laut einer darüber ausgestellten Urkunde. Falls die 14 Malter Getreide aus den Gütern des Wendes für 140 rhein. Goldgulden zurückgekauft werden sollten, so soll die Summe mit Zustimmung des Heinrich des Swanseboll oder seiner Erben sowie des derzeitigen Pfarrers (plebani) in Altlünen zum Nutzen des gnt. Altares verwendet werden, unbeschadet der Verbesserung seiner Einkünfte durch zusätzlich geschenkte Güter und Einkünfte von Gläubigen. Das gnt. Benefizium wird mit Zustimmung des Gerhard von Plettenberch, zeitigen Pastors der gnt. Kirche der seligen Jungfrau Maria in Altlünen, auf Lebenszeit dem vorgenannten Priester Georg Tappe für seine Person übertragen. Nach dessen Tode oder Resignation auf die Pfründe soll, sooft das Benefizium unbesetzt ist, das Patronats- oder Präsentationsrecht dem Heinrich de Swanseboll und seinen rechtmäßigen Erben, die das Wohnhaus in Swanseboll besitzen oder bewohnen, zustehen. Sie sollen innerhalb der vom Recht festgesetzten Zeit dem Pastor oder jeweiligen Rektor der Pfarrkirche in Altlünen einen geeigneten Weltgeistlichen präsentieren, der schon Priester ist oder es innerhalb eines Jahres nach der Präsentation wird. Diesem wird der Rektor der gnt. Kirche zu dem Benefizium die Investitur erteilen. Er soll persönlich Residenz halten und das Benefizium nicht verlassen oder vertauschen, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung der Präsentatoren und des Rektors der Kirche in Altlünen. Der zum Benefizium Angenommene soll den Eid leisten unter Berührung der Hl. Schriften und des Kreuzbildes. Wenn er nicht innerhalb Jahresfrist nach der Investitur Priester geworden ist oder die persönliche Residenz nicht halten will, so soll der Präsentierte alle Rechte an dem Altare verlieren und die Patrone sollen eine andere Person präsentieren. Der Vikar des gnt. Altares soll die Rechte und Güter des gnt. Altares getreulich hüten und die verlorengegangenen möglichst wiederzuerlangen suchen. Er soll wöchentlich 4 Messen lesen, nämlich eine am Montag von allen verstorbenen Ghristgläubigen, die zweite am Dienstag von der Hl. und Ungeteilten Dreifaltigkeit, die dritte am Freitag vom Hl. Kreuze, jeweils an dem genannten Altar, und die 4. am Hochaltar am Samstag von Unserer Lieben Frau, vor ihrem Bilde, wenn er nicht durch ein hohes Fest daran gehindert wird. Der genannte Vikar soll an Weihnachten und in jeder Woche, wenn es notwendig ist und er dazu aufgefordert wird, im Wohnhaus zu Swanseboll an den gnt. Wochentagen eine Messe auf dem Tragaltar feiern, in der er, wie auch in anderen seinen Gebeten, für die Seelen und das Seelen-Heil der Stifter des gnt. Altares, ihrer Eltern und Freunde beten wird. Er soll ferner dem Rektor der Kirche in Altlünen in allen erlaubten und ehrbaren Sachen gehorsam sein, sich nicht in die Reichnisse des Altares während der Sedisvakanz oder der Patrone des Altares einmischen. Der Vikar soll auch dem Rektor der gnt. Kirche und seinen Nachfolgern beim Singen der Tagzeiten und Messen, falls kein gesetzliches Hindernis vorliegt, ein getreuer Helfer sein. Darüber hinaus setzen die Stifter fest, daß der Rektor der gnt. Kirche, falls er der Stifter und ihrer Eltern auf der Kanzel an den Tagen, an denen er die Messe feiert und predigt, gedenkt, von den gnt. Hufen und Einkünften 2 Malter Hartkorn, eines Roggen und eines Gerste, Lünener Maß, erhalten soll. Schließlich und letztlich wurde bestimmt, daß die Stiftungsurkunde mit den Urkunden über die gnt. Güter in einem verschlossenen Behälter, zu dem der Vikar den einen und die Patrone oder Stifter des gnt. Altares den anderen Schlüssel besitzen, aufbewahrt werden. Diesen Behälter sollen die Provisoren der gnt. Kirche in einer größeren Kiste der gnt. Kirche aufbewahren, so daß der eine ohne den anderen nichts in dieser Angelegenheit vornehmen kann. Täuschung und Trug sollen völlig ausgeschlossen sein.

Auf Bitten der Stifter und des Georg Tappe bestätigt Heinrich von Plettenberch als Archidiakon die Stiftung und errichtet das Benefizium; er bestätigt das Präsentations- und Kollationsrecht und besiegelt die Urkunde mit dem Siegel des Archidiakonats. Weiterhin siegeln Gerhard von Plettenberch, Pastor, und Henricus de Swanseboll.

Als Zeugen werden genannt der Vizekuratus Lambertus Becker in Altlünen, Georg Vollenspett, Vikarius in Neulünen, Rotgerus Witte, Proconsul, und Christopherus Schultetus, Einwohner von Lünen.

Die Urkunde wird auf Veranlassung des Archidiakons ausgefertigt durch den Notar Georg Vollenspet alias Barbitonsoris von Lünen, Kleriker der Diözese Köln, der bei den Verhandlungen mit den gnt. Zeugen zugegen war und deshalb die Urkunde unterschreibt und bekannt macht und mit seinem Notariatssignet beglaubigt.
Archiv   Hovestadt
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Signatur 3186a
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Die Urkunde wurde vom Grafen Plettenberg aus dem Antiquariatshandel 1971 angekauft.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-02-16
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