Titel/Regest |
Vor Johann Krakerugge, Richter des Erwählten und Bestätigten [Fürstbischofs zu Münster] in Werne und Asscheberge, bekundet Diderich van Grolle zu Closter, dass er im Jahre 1555 auf Dienstag nach Bartholomaei apostoli verkauft habe und verkaufe kraft dieses Briefes mit Zustimmung seiner Erben unwiderruflich an Heidenreich von Asscheberghe zu Byink (Biggink), Drosten etc., und seiner Ehefrau Anna van der Recke sein eigentümlich, durchschlächtig freies Gut genannt dat Wulfferdinck Meer oder Holteken myt den [Vi]sscherien geheyten de olde Lyppe, gelegen im Ksp. Olfen und Amt Werne, mit einem Winkel (oerde), welcher auf das Wirckingholte schießt, und mit dem anderen Winkel an Berndts huiß im Reepenholte mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten. Der Verkäufer Dietrich von Ascheberg lässt auf und verzichtet auf alle seine bisherigen Rechte an dem verkauften Gut und überträgt es den Käufern, damit diese es nach Eigentumsrecht besitzen. Er bestätigt, von den Käufern den Kaufpreis in barem Gelde erhalten zu haben und verspricht ihnen darauf Währschaft und verzichtet seinerseits auf alle Rechtsbehelfe gegen diesen Kontrakt. Zeugen und Standgenossen sind Heinrich van Assbecke, Dietrich ton Hoeven, Sekretär in Werne und Johann Walraven gnt. Barckhuiß, der in dieser Sache deputierter Gerichtsdiener des Prinzipalfronen ist. Der Richter siegelt auf Bitten der beiden Parteien mit seinem angeborenen Siegel, Siegelankündigung des Dietrich von Grolle. |