Titel/Regest |
Johann v. Ascheberg, der mit Johann v. Dort einen Hoftausch durchgeführt hat, überträgt die auf seinem früheren Erbe Teilengut gelegene Belastung zugunsten der Vikarie BMV in der Pfarrkirche Selm auf sein Erbe Evers in Selm.
Johann von Ascheberg zur Rauschenburg, der aus besonderen Ursachen bewogen worden war, dem ... erenvesten Johan von Dortt zum Vehoff und Alratt, Herrn zur Horst und Pesch sein eigentümliches, im kerspel Lüdinghausen und bauerschaft Ermen belegenes Erb Teilenguth ohne einig Beschwer und Rente erbkaufflich überzusetzen, inmaßen sothaniger Erbkauff boreit zwischen uns ... volnzogen und aber das Beneficium und vicaria Beatae Mariae Virginis, in der Parrochialkirchen zu Selehem belegen, deren Patronatsrecht dem Johann v. Ascheberg zusteht, jährlich auf Martini episcopi aus dem Teilengut ein Molt Roggen reines Korn Olfenscher Mäße aus dem Teilengut auszuheben berechtigt ist, so hat sich Johann v. Ascheberg verpflichtet, dieses Molt mit Bewilligung des Heinrich von Galen, des Domherrn zu Münster und Propstes zu St. Mauritz vor Münster, Archidiakon der genannten Kirche, auf sein, ihm ebenfalls eigentümlich zuständiges Erbe Evers im Kirchspiel Selm am Beifang Botzlar (Botzeler) zu transferieren. Mit der vorliegenden Urkunde belastet er besagtes Evers Gut und dessen zeitlichen Colon künftig auf ewig, dergestalt, dass der Vikar BMV zu Selm das besagte Molt Roggen alle Jahr auf Martini aus dem Evers Erbe auszuheben berechtigt ist. Als Sicherheit stellt Johann v. Ascheberg dem Vikar nicht nur das Evers Erbe als Spezialsicherheit, sondern auch seine übrigen Erbe und Güter, um sich daraus etwa erlittenen Schaden zu erholen. Siegelankündigung des zuständigen Archidiakons Heinrich von Galen und des Urkundenausstellers. |