Regest

Datum 1429-03-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Köln, Propstei St. Severin
Titel/Regest Heinrich von Erpel, Dr. des Römischen Rechts (Dr. leg.), Propst des Kollegiatstiftes von St. Severin zu Köln und vom Kölner Erzbischof Dietrich [II. von Moers] umfassend bevollmächtiger Generalvikar der Erzdiözese Köln in spiritualibus billigt, genehmigt und besiegelt auf inständiges Bitten des Wessel Stenwech, Kölner Priester (presbyter Coloniensis), und des Theoderich Stenwech, Laie und Bewohner des Landstädtchens Recklinghausen (opidani opidi Rekelinghusen) die Errichtung einer Altarstiftung zu Ehren der Hll. Märtyrer Fabianus, Sebastianus und Gertrudis im Hl. Geist-Hospital zu Recklinghausen (in dote et pro dote altaris in hospitali opidi in Rekelinchusen situati). Die Stiftung geschieht zum Seelenheil (pro remedio animarum) genannter Wohltäter, die neben Schenkungen des Johannes Grymhart, Kanonikus am Kollegiatstift St. Andreas zu Köln, und solchen anderer Wohltäter zahlreiche Vermögensanteile und Ländereien ihres frei verfügbaren Immobiliareigentums (bona quam sua allodialia et propria et in ipsorum libera potestate consistentia) und daraus gezogene Naturalerträge und Renteneinkünfte zur materiellen Ausstattung des Altares bestimmen, darunter auch den Zehnten in der Pfarrei Kirchhellen. Es ist im Konsens mit Heinrich von Brilon, derzeitigem pastor und rector an der Pfarrkirche zu Recklinghausen vereinbart worden, daß das Recht, einen geeigneten Kandidaten für die (Neu-) Besetzung dieser auf Dauer eingerichteten Altarpfründe (ipsum altare in ecclesiasticum perpetuum beneficium constituimus) vorzuschlagen, auf Seiten der Stadt und ihrer Vorsteher bzw. Ältesten Schöffen oder Bürgermeister liegen soll (magistri civium vel senior scabinus vel consul). Diese dürfen jedoch keinen ihrer Söhne oder bis zum 2. Grad reichenden Blutsverwandten (non tamen eorum filium aut in secundo gradu consanguineum) mit der Altaristenstelle versehen, wohl aber innerhalb von 2 Monaten jemanden für die Besetzung der Stelle vorschlagen, der möglichst im Pfarrsprengel von Recklinghausen geboren ist (in parochia ecclesiae Recklinghusen natum si haberi poterint) und noch kein weiteres kirchliches Amt bekleidet (nullo ecclesiastico beneficio beneficiatum). Es sollen dort täglich, und zwar nach Frühmessenlesung am Dorotheenaltar in der Pfarrkirche, Messen gelesen werden, zunächst am 20.01. für die beiden Altarpatrone SS. Fabianus und Sebastianus, am 17.03. auch für Konpatronin St. Gertrud, insbesondere ist aber mittwochs eine Memorie für die verstorbenen Stifter angesetzt, freitags zu Ehren des Hl. Kreuzes, schließlich dienstags und donnerstags für die Lebenden und Verstorbenen. Im Falle von Nachlässigkeit bei Verrichtung benannter Seelenmessen soll der Altarist (quotiens eas celebrare neglexerit) einen halben Turnosgroschen (medium grossum turonensem) an den zeitlichen Pfarrer in Recklinghausen entrichten. Der erste Rektor der neuen Vikarie soll der Priester der Kölner Diözese Wessel Steinwech sein.

Besiegelt durch das Zeichen des benannten Generalvikars, bezeugt durch Segerus de Welderen, Kanonikus am Stift St. Severin, Konrad von Bockenhem, Kanonikus am Stift von St. Cassius zu Bonn, Emundus von Erpel, Pfarrer in Asbach.

In öffentlich-glaubhafter Urkundenform ausgestellt durch Heribert Hetter von Recklinghausen, Kleriker der Kölner Diözese, durch kaiserliche Autorität approbierter Notar.
Archiv   Recklinghausen, Stadt- und Vestisches Archiv
Bestand   Stadtarchiv I, Urkunden, Reihe I |   alle Regesten
Signatur 32
Benutzungsort Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen
Formalbeschreibung Ausfertigung, lateinisch, Pergament, mit Notariatssignet des Herbertus Hetter de Rekelinchusen.

Beiliegend: Transfixbrief des Heinrich von Brilon, rector parochialis der Kirche zu Recklinghausen, mit Zustimmung für vorliegende Stiftung. Gegeben zu Köln, am 11. März 1429.

Regest: Mummenhoff, Wilhelm (Bearb.): Regesten aus dem Archiv der Sebastianusvikarie des Gasthauses zum Heiligen Geist in Recklinghausen, in: Vestische Zeitschrift 46 (1939), Nr. 23a (S. 66-71).
Format Ca. 33 x 56,5 cm
Siegel Anhängendes Siegel ab.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2011-03-04
Datum Änderung 2011-03-07
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