Regest

Datum 1458-11-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(des neisten frydages aller Gades hilgen daghe)
Urheber/Aussteller Ludeke von Kerssenbrock
Empfänger Grete Stael
Titel/Regest Ludeke van Karsenbroke, Knappe, urkundet: Wenn seine Gattin Greteke Stals binnen Jahr und Tag nach der Zeit, "dass sie an mein Bett gekommen", ohne Leibeserben verstürbe, so soll ihr Brautschatz, den sie in die Ehe gebracht, zur Hälfte wieder an ihren Bruder Rotgher Stale oder dessen Erben, und zwar 225 rheinische Gulden. Wenn aber Ludeke K. selbst mit Leibeserben vor seiner Gattin sterben sollte, so sollen seine Erben seine Gattin beleibzüchten jährlich mit 50 rheinischen Gulden, die auf die Güter sicher zu stellen sind, und dazu noch ihr die in der Grafschaft Ravensberg übliche Frauengerechtigkeit zukommen lassen. Wenn Ludeke ohne Leibeserben vor seiner Gattin sterben sollte, so sollen seine Brüder und seine rechten Erben der Gretecken wiedergeben 675 rheinische Gulden und dazu Ihre Frauengerechtigkeit und sie bis zur Auszahlung dieser Summen in seinen Gütern in Brinke ruhig sitzen lassen; sollte sie in dieser Lage bedrängt werden, so verpflichten sich dem Ludeke van Karsenbroke seine Brüder Albert u. Otto van Karsenbroke, ferner Ludeken Nagel, ein Amtmann der Herrschaft zu Ravensberg, Werner Thodranck und Reyneke Hobergh, Knappen, wenn ihnen von der Bedrängnis der Greteke etwas bekannt werden sollte, ihr beizustehen und binnen acht Tagen nach der erhaltenen Mahnung zu Bilvelde einzureiten jeder mit 2 Pferden und einem Knecht in eine ehrsame gemeine Herberge, und aus Bilvelde weder am Tage noch zur Nacht zu scheiden, bevor nicht der zugefügte Schaden gutgemacht sei; werde daran etwas versäumt, so habe Greteken das Recht, gegen den Schuldigen unter ihren Bürgen mit allen Mitteln vorzugehen und sich an dessen Gütern schadlos zu halten. Die Genannten schwören mit ausgereckten Fingern und kündigen ihre Siegel angehängt an. Dusent veirhundert und in dem acht und vyfftichsten jare des neisten frydages aller Gades hilgen daghe. - Man gewinnt den Eindruck, als seien die Einschnitte in der Plika niemals benutzt worden, d.h. die Urkunde gar nicht besiegelt gewesen. Das bedeutet aber nicht, dass sie in dieser Form gar nicht zur Ausführung, zur rechtlichen Gültigkeit gekommen sei; das vorliegende Pergament ist gewissermassen das Konzept oder die Kopie der eigentlichen Ausfertigung, die ja nicht in den Händen Ludekes oder seiner Brüder und Freunde, sondern in den Händen der Greteke selbst, resp. ihrer Familie, ihres Bruders Rotger Stael bleiben musste. Vielleicht auch, dass nach der Geburt von Leibeserben und nach dem Tode der Greteken, also nach Ablauf der in der Urkunde ausgesprochenen Verpflichtungen, die Urkunde durch Vernichtung der Siegel kassiert, d. h. für ungültig erklärt wurde.
Vermerke Auf der Rückseite: Item myns wyves Lyftuchtes breff, - also die Handschrift Ludeke Kerssenbrocks!
Sonstige Beteiligte Albert von Kerssenbrock (Bürge) / Otto von Kerssenbrock (Bürge) / Ludeken Nagel (Bürge) / Werner Thodranck (Bürge) / Reyneke Hobergh (Bürge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 40
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel Von den angekündigten 6 Siegeln keines erhalten, nur die Einschnitte in der Plika. - Man gewinnt den Eindruck, als seien die Einschnitte in der Plika niemals benutzt worden, d.h. die Urkunde gar nicht besiegelt gewesen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-03-30
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