Titel/Regest |
Ludeke, Albert und Otte, Brüder van Kerssenbroicke, urkunden: dass sie mit Rat und im Beisein ihrer Freunde und Magen, nämlich ihres Drosten Johanne Nagell, Amtmanns zu Ravensberge, Werner Todrancken, Reneken Hoberges und Segwin Stenhusen sich in ihr väterliches und mütterliches Erbe geteilt haben, und zwar folgendermassen: das Haus zu Brincke (waninge-Wohnung) mit dem Zubehör wird geteilt, indem Ludeke davon haben soll, laut Entscheidung des Loses, die 2 untersten Plätze und beide Kuhhäuser mit beiden Gräben ausserhalb der Kuhhäuser bis an den Zaun den er nach der Mühlenseite hin bis "an de breden" unterhalten soll, wie es bezeichnet ist, zu diesen beiden Plätzen soll er behalten alle Äcker und Felder auf dieser Seite zwischen Brinke und dem Sunderen mit allen Häusern und Höfen, die "wir" zu Barnhusen haben, ferner die Wiese zwischen Barnhusen und dem Schilfteich (Retdycke), diesen selbst; den Schenckebers Teich und den Kirchteich; auch soll er abbrechen und haben den auf der.Brücke stehenden Bergfried, ferner unterhalb der Brücke nach dem Kuhhause abzubrechen, und was "unserer Schwester Greten und dem Pfaffen zu Bilvelde darin versiegelt ist, das sollen alle Brüder gemeinsam tragen. Was in diesem Jahre von Roggen und Rübensaat (rovesade) zu Brincke gesät ist, sollen alle Brüder gemeinsam ernten und teilen, ebenso soll Albert den Mist dieses Jahr mit seinem Bruder Ludeken ausführen dürfen, d.h. zu gleichen Teilen, auf sein ihm zu Brincke zugefallenes Land. Alberts Teil besteht in dem obersten Platz und Steinwerk zu Brinke, von dem binnenläufigen Wall umgeben, ferner Braickmanshoff mit seinem Zubehör, die Burgwiese, die "haicke" den binnenläufigen Graben, den Forstteich (vorstdyck), die Mühle mit beiden Teichen, den Pferdekamp (rovekamp) , den Meier zu Brincke, so wie das auf der Seite der Zäune zwischen den Wohnungen auszeichnet ist, so dass "ich" den Zaun auf der Seite der Schafstalle an bis an die Heide zu unterhalten habe. Albert gelobt seinem Bruder, Brincke in keine anderen Hände ohne den Willen der Brüder zu bringen. Weil die Brüder Ludeke und Otte dem Albert ferner gelassen haben Slichtchanens Haus und Everdinckhaus auf dem Berchagen, so hat Albert die Bezahlung folgender bisher gemeinsamer Schulden und Renten übernommen: dem "fresen" (?Friesen?) zu den Pfaffen zu Bilvelde zweieinhalb Gulden von 33, den Tempelherren (= Kirchenvorstehern) zu Holthusen 3 Mark zur Rente, die in das Barthaus versiegelt ist, dem Kirchherren zu Holthusen eine halbe Mark und 6 Scheffel Roggen, die in Brincke versiegelt sind; Boeckhordt 8 Schillinge; "meiner" Schwester Greten ein Malter Roggen, 2 Schweine, 2 Paar Hühner; diese jährlichen Zahlungen sollen dauern solange, bis die abgetretenen Güter wieder von der Herrschaft zu Ravensberg eingelöst werden; das dann einkommende Geld soll zu gleichen Teilen geteilt werden, Ottens Teil beträgt: alles dasjenige, was zu Holthusen von väterlichem und mütterlichem Erbe vorhanden war, nämlich den Oisthoff, den Meier und sein Weib, des Zollwächters (mauters) Haus, diesen selbst und sein Weib, Barthusen Haus, - mit allem Zubehör, das Land unter Ravensberg und Boninckhusen, das Land zwischen Holthusen und dem Altarstule und dem Sunderen, der Hengeberges-Teich, der Zins zu Eickholte, die Wiese zu Kodincktorpe. Ferner entfallen auf Ludekens Anteil: des "capenmeygershus", Peperkornshus (Peperkamshus?), das Heithus, die obere Beke und Caverdeshus, ferner 18 Scheffel Roggen von Johanninck zu Borchloe ferner soll Ludeke von jedem der Brüder Albert und Otte 16 Gulden erhalten. Albert erhält: Harkenhus (oder Hankenkenhus?) zu Bartelwyck, des "wittekoeten", die Vuskoete , und Morman, des Meiers Haus zu Kodincktorpe, die obere Koete, Wyninckbrinkes Haus, des "redekers koeten", zwei Wiesen von 2 Fuder Heu, die "weltekemtle" (?), wozu eine Wiese und 2 Stück Landes gehören. Otte erhält: Gerkenhus zu Bartelwyck, des Mauters Haus zu Kerssenbroick, Uffenbeckes Haus und die Gechtigkeit, die die Gebrüder zusammen in Menckenhus haben, ein Weib und die Kinder. Ankündigung der angehängten Siegel der Brüder und der genannten Freunde, Schwäger und Magen. Anno Domini, millesimo, quadringentesimo octavo ipsa die Valentini. |