Titel/Regest |
Conradus Meleman, Richter der Stätte Osnabrück, urkundet: dass im gehegten Gericht der ehrbare Otto van Kersenbroke, Knappe, seine Gattin, Frau Lyse, ihre Kinder Johan, Sweder, Fennecke und Alheyt, - verkaufeten und aufliessen zu einem ewigen Erbkauf dem ehrbaren Ludeken van Kersenbrocke, Knappen, dem Bruder des Otto, all ihr Erbe, Leute und Güter die dem Otto von Vater und Mutter her angefallen waren, die aber Ludeke schon in Pfandbesitz gehabt hatte, wie das in dem darüber ausgefertigten Schuldbriefe ausgedrückt ist, der auf 716 Gulden lautete. Dieselben Verkäufer verkaufen demselben Käufer ferner zu ewigen Erbkauf alle Erbansprüche, die ihnen aus dem Tode des dritten Bruders (Albert) angefallen sind, vor allem den Gebrauch des obersten Hauses zum Brinke, belegen in dem Ksp. zu Boreholthusen, - für 1.090 Gulden, die ihnen bezahlt sind. Ausgenommen aus dem Verkauf der Erbschaft ist aber alles, was Otto, seine Hausfrau und ihre Kinder aus der Schuld, die der Bischof von Köln der Familie schuldet, haben könnten, und wieviel davon auf des sel. Alberts Anteil entfällt, das soll zwischen den Gebrüdern geteilt werden; Zeugen: Otto Spiker und Roleff Honeborch. Die Ankündigung der Siegel des Richters und des Verkäufers ist lateinisch. Datum anno Domine MCCCCL XX, feria secunda post beati Nicolai episcopi. |