Titel/Regest |
Wylkyn Tyesing, Gograf zu Osnabrück, urkundet: dass vor ihm Gericht erschienen der ehrsame Hinrick de Vrese, Bürgermeister auf der Neustadt (upr nyenstat) zu Osnabrück einerseits, und Ebbeke, Bossen's Sohn zum Greshorn, und Kuneke, seine eheliche Hausfrau, andererseits, und beide Parten gaben bekannt, dass sie einen Pachtkontrakt geschlossen haben um des Hinriks des Vresen Erbe, nämlich den Hof zu Oldendorpe in der Bsch. zu Swastorpe im Ksp. zu Ostercappelen; der Hof wird dem Ehepaar nach Hausleuterecht abgegeben für eine jährliche Leistung, bestehend aus der vierten Garbe, 8 Schillingen osnabrückscher Pfennige Rente und 2 Fastelabends-Hühnern, ferner 6 Fudern "bekener spelderen", alles mit freier Lieferung nach Osnabrück; und Dienst davon zu leisten gleich anderen Eigenleuten. Wenn Kunneke, des Ebbeken Hausfrau, stirbt, so soll all ihr nachgelassenes Gut bei der Were des Erbes bleiben und Ihre Freunde nichts davon haben, nur ihre gerade Verwandtschaft, wenn sie keine Kinder haben sollte. Wenn Ebbeke vor seiner Frau stürbe, so darf Kunneke das Erbe nicht durch eine weitere Heirat in fremde Hände bringen, ausser mit Willen der Herrschaft. Wenn Ebbeke und Kunneke erkranken oder alt werden, so dass sie das Erbe nicht mehr genügend bebauen können, so müssen sie mit rechter Leibzucht sich zufrieden geben und das Erbe einem Sohne abtreten, resp. einer Tochter, die sich dann mit Rat und Willen der Herrschaft verheiraten soll; durch Erbteilung darf nichts vom Hofe kommen. Zum Erbe gehöriges Eichenholz darf nicht geschlagen werden, ohne Zustimmung der Herrschaft. Diese Bedingungen wurden auch von der ganzen Verwandtschaft anerkannt, und zwar: (vor der Aufzählung andere Tinte und Feder, aber dieselbe Hand) Taleke Hedemanningk, die Mutter der Kunnen, Ludeke to Honebergingk, Wessel Hedeman, Johan Hedeman, Bernd Hedeman und Grete, Schwester der Kunnen.
Zeugen: die ehrbaren Hinrick van Leden, Bürgermeister, Gerardus Poleman, Schreiber zu Osnabrück, und Johannes Hardenberch. Ankündigung des angehängten Siegels des Gografen und des Hinricus dicti Vresen, proconsulis nove civitatis Osnaburgensis. Datum anno Domini MCCCC L XXX septimo, post festum beati Mathei apostoli. |