Regest

Datum [14]88-10-09 Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
(Up sunte Dionisius dach anno etc. LXXVIII)
Titel/Regest Der ehrbare Herr Rekewin van Karsenbroke, Kanonikus zu Bilvelde, ist verpflichtet, seinem Bruder Ludeken van Kersenbroke einen Brief über 24 Gulden einzulösen, wozu noch zu St. Michaelis (29.09.) und für das vergangene Jahr 4 Gulden hinzukommen, also an Kapital und Zinsen zusammen 28 Goldgulden. Dagegen hat Ludeke dem Herrn Rekewin jährlich zu St. Michaelis 12 Gulden zu zahlen. Darum haben die ehrbaren und gestrengen, Herr Bartram van Nesselrode, Ritter, Herr zu Erenstein und Erbmarschall etc., Lutter van Stammen, Johan Nagel und Johan van Nesselrode, Amtleute der Herrschaft zu Ravensberge, einen Schiedsspruch gefällt, laut welchem Ludeke in diesem und in den folgenden Jahren zu St. Michael von den 12 Gulden jährlicher Rente einbehalten soll 5 Goldgulden und dem Herrn Rakewin die anderen 7 gütlich geben, bis die 28 Gulden durch diese jährliche Einbehaltung getiIgt seien; dann habe Ludeke wieder die volle Zinssumme von 12 Gulden, und jetzt habe er dem Herrn Rekewin dessen Brief auszuhändigen, der für tot und machtlos erklärt wird. Ankündigung der doppelten Ausfertigung als ausgeschnittener Zettel und der Besiegelung durch die beiden Amtleute, sowie Aushändigung je eines Exemplars an die Parteien.
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 66
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Papier
Siegel Zerter, obere Hälfte, von den beiden aufgedrückten Siegeln nur noch die Spuren auf dem Spatium zu sehen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-30
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